Ep. 19 - Demokratie und Folter
Demokratie setzt voraus, dass sich die Menschen als gleich betrachten und Menschenrechte umgesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft hat in verschiedenen Abkommen erklärt, dass kein Mensch der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf. Auch die Schweiz hat diese Abkommen unterzeichnet. Dazu gehört auch das Ergreifen von geeigneten Massnahmen, welche die unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung von Menschen verhindern oder bestrafen. Im Freiheitsentzug und im Gesundheits- oder Asylbereich sind solche Massnahmen zentral für die Achtung der Würde und Rechte der Menschen und somit für eine demokratische Gesellschaft.
Wie haben sich die Massnahmen zur Verhütung von Folter in der Schweiz und international entwickelt? Was braucht es, um unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen zu verhindern? Welche Rolle spielen die internationalen und nationalen Kommissionen zur Verhütung von Folter? Was können diese Organisationen leisten? Wo bestehen Lücken in der Folterprävention und -bestrafung? Was braucht es, um diese Lücken zu schliessen?
Diese und weitere Fragen diskutieren:
- Sibel Arslan, Nationalrätin, Grüne, Basel Stadt
- Daniel Fink, Mitglied UNO-Unterausschuss zur Verhütung von Folter
- Regula Mader, Präsidentin Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF
- Urs Wüthrich, Fachverantwortung Recht Pro Mente Sana
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